• Notbetreuung
    • (Grundlage ist die Rundverfügung 9/2020 vom 17.042020)
    • Eine Notbetreuung ist auf das Notwendigste zu begrenzen, sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.
    • Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
      • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
      • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
      • Beschäftigte im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
      • Beschäftigte im Vollzugsbereich
      • beschäftigte in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse, die eine betriebsnotwendige Stellung belegen.
      • Betreuung in besonderen Härtefällen.

Es ist in jedem Fall auf eine dringede Notwendigkeit zu achten. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

14.03.: Der Landkreis weist an dieser Stelle noch einmal auf die Allgemeinverfügung hin: Die Notbetreuung ist auf das notwendigste Maß zu begrenzen! Sind die genannten Berufsgruppen nicht betroffen und liegt kein Härtefall vor, erfolgt keine Notbetreuung! So nicht von Person bekannt, empfehlen wir, dass die Eltern eine kurze, schriftliche Bescheinigung  des Arbeitgebers vorlegen, aus der die Beschäftigungsart und die Notwendigkeit hervorgeht.


  • Die Notbetreuung findet in der Zeit zwischen 8:00 bis 13:00 statt.
    • Die Notbetreuung findet für unsere gesamte Schule (beide Standorte) am Standort Sandkrug statt.
    • Die Kinder werden in Gruppen betreut.
    • Für den Schülertransport sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Schülerbeförderung durch den Landkreis wird zum 16.03. eingestellt. Sollten sich dabei Probleme ergeben, werden wir versuchen, das mit dem Landkreis zu klären.

Falls ein Erziehungsberechtigter zu einer dieser Personengruppen gehört, haben Sie die Möglichkeit, sich bei

info@gs-sandkrug.de

(Betreff: “Notbetreuung für mein Kind xy – Klasse xy”)
für die Notbetreuung anzumelden.

(Bitte denken Sie an die Bescheinigung des Arbeitgebers.)

Wenn Sie es vermeiden können, verzichten Sie auf die Notbetreuung und lassen Sie Ihr Kind zuhause.

Nach einer positiven Prüfung durch die Schulleitung ist eine Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung kein Problem.


Weitere Infos und Erlasse der Landesschulbehörde und des MK dazu finden Sie auf der Homepage des niedersächsischen Kultusministeriums.

Weitere Infos aus dem Landkreis Oldenburg finden sie auf der Homepage des Landkreises Oldenburg.

19.04.2020 – Infos zur Notbetreuung