Sollte Ihr Kind zum Sommer schulpflichtig werden und das 6.Lebensjahr zwischen dem 01.07. und 30.09. eines Jahres vollenden, besteht die Möglichkeit, die Einschulung um Jahr zu verschieben. Hierzu müssen die Eltern bis spätestens zum 01.05. des Jahres eine Erklärung dazu bei der Schule abgeben.
14.01.2022 – Informationen zur Flexibilisierung der Einschulung